Verhinderungspflege
Stundenweise Verhinderungspflege - was ist das?
Entlastung für pflegende Angehörige, Kostenerstattung durch die Pflegekasse.
Pflegende Angehörige haben den Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von 1.612 € pro Jahr zusätzlich zum Pflegegeld. Dieser Anspruch verfällt jeweils zum 31.12. und muss jedes Jahr bei der Kasse neu beantragt werden.
Der Begriff "Verhinderungspflege" ist eine Leistung der Pflegeversicherung und bezeichnet die "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson".
Die Verhinderungspflege kann stundenweise in Anspruch genommen werden. Hat z. B. die Pflegeperson eigene Termine (z.B. Arztbesuch, Frisör, Freizeit allgemein) wahrzunehmen und benötigt eine Vertretung, kann diese aus diesem Topf finanziert werden.
Die Verhinderungspflege beinhaltet sowohl pflegerische Leistungen, hauswirtschaftliche Versorgung als auch Betreuungen und wird von uns durch Pflegefachkräfte oder Nachbarschaftshelferinnen erbracht.
Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle pflegebedürftigen Personen, die seit mindestens einem halben Jahr in einem Pflegegrad eingestuft sind.